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Volksbank eG Westrhauderfehn
BLZ: 28591654
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Fehnstiftung

 

der Volksbank eG Westrhauderfehn
Untenende 2
26817 Rhauderfehn

Telefon: 04952/925-102
Telefax: 04952/925-250

eMail: info@volksbank-westrhauderfehn.de

 


Stiftungsidee

Die Volksbank eG Westrhauderfehn ist seit 1909 fester Bestandteil des Wirtschaftslebens im Overledingerland. Eigentümer sind über 11000 hier lebende Menschen und ansässige Firmen bzw. Institutionen. Seit über 100 Jahren prägt die Volksbank die hiesigen Fehngemeinden und unterstützt die vielfältige, ehrenamtliche Arbeit in Vereinen. 2007 wurde die „Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn“ gegründet, um die finanzielle Begleitung von Projekten in mehreren Schwerpunktbereichen sicherzustellen – von der Jugendpflege bis hin zur Altenhilfe, von Bildung bis hin zur Heimatpflege, von Sport bis hin zu Kunst und Kultur.
Aber eine Stiftung kann nur dann vieles bewirken, wenn das Stiftungsvermögen wächst. Deshalb baut die Volksbank das Stiftungskapital kontinuierlich auf und wirbt bei ihren Eigentümern, den Kunden, den Fehntjer Bürgern bzw. Firmen und bei entsprechenden Institutionen um Spenden und Zustiftungen.
Projektbereiche 

Die Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Einige Beispiele für die große Vielfalt sind nachfolgend aufgeführt.
Zwecke der Stiftung sind insbesondere

Jugendpflege und Jugendfürsorge 
- Angebote in der Jugendarbeit
- Unterstützung in der Jugendbetreuung 

Bildung und Erziehung
- Förderung der Erziehung in der Familie
- Unterstützung von Schülern, Auszubildenden und Studenten
- Trägerschaft von Schulen o. anderen Bildungseinrichtungen 

Altenhilfe
- Tätigkeiten, die dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen
- Maßnahmen, die der Vorbereitung auf das Alter dienen 

Sport
- Unterstützung des Breiten- und Behindertensports 

Kunst und Kultur
- Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen
- Unterstützung kultureller Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Literatur, bildende und darstellende Kunst
- Erhaltung von Baudenkmälern
- Pflege von Sammlungen und Ausstellungen 

Heimatpflege
- Aufrechterhaltung und Pflege kultureller Traditionen
- Pflege der Landes-, Volks- und Heimatkunde
- Pflege der Landschaft
Förderrichtlinien und Ausschlusskriterien 

Förderrichtlinien
• Die Fehnstiftung stellt an geförderte Projekte generell einen hohen Qualitätsanspruch.
• Auf Dauer angelegte Projekte genießen Priorität.
• Alle Projekte und zu unterstützenden Maßnahmen haben einen Bezug zur Region.
• Die Projekte sollen einen Modell- und Vorbildcharakter haben.
• Eigenmittel sind im angemessenen Rahmen aufzubringen.
• Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben oder zu fördern (Bezug zum Genossenschaftswesen). 

Ausschlusskriterien
Grundsätzlich nicht gefördert werden
• Ausflüge / Feste
• Bandenwerbung
• Politische Gruppen
• Laufende Kosten (Sach-/ Personalaufwand)
Antragsverfahren und Antragsberechtigung 
Wenn auch Sie ein Projekt entwickeln oder begleiten, das unseren Förderzwecken entspricht, können Sie einen Förderantrag bei der Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn stellen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anträge mit Projekterläuterung wie Beweggründe, Vorbildlichkeit und Auflistung des zeitlichen und finanziellen Einsatzes prüfen und bewerten können. Die Unterstützung soll eine langfristige Wirkung bzw. einen nachhaltigen Charakter haben.
Ihr Engagement – Ihre aktive Beteiligung an der Fehnstiftung 

Wenn auch Sie von dieser Idee begeistert sind und die Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn unterstützen möchten, wenden Sie sich an das Vorstandsekretariat der Hauptstelle (Tel.: 04952/925-102).
Die Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn bietet verschiedene Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung:
 
Spende
Spenden sind Zuwendungen zur Verwirklichung des Stiftungszweckes. Sie fließen nicht dem Stiftungsvermögen zu, sondern werden zeitnah für die Förderung gemeinnütziger Aufgaben verwandt. Nach §10 b Einkommensteuer-gesetz sind Spenden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. 

Zustiftung
Zustiftungen sind Zuwendungen zum Vermögen der Stiftung und werden auf Dauer angelegt. Die Erträge daraus werden zu Förderzwecken herangezogen. Nur aus einem nennenswerten Stiftungskapital können langfristig Erträge fließen, die eine sinnvolle Stiftungsarbeit ermöglichen. Nach §10 b Einkommensteuergesetz sind Zustiftungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. 

Unterstiftung
Unterstiftungen entstehen durch zweckgebundene Zuwendungen. Es entsteht dadurch eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn. Diese Unterstiftung erhält eine eigene Satzung und einen eigenen Namen, unter dem sie auch nach außen auftreten kann. Die Rechtsfähigkeit erlangt sie über einen Treuhandvertrag mit der Fehnstiftung. Auch die administrativen Aufgaben werden von der Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn wahrgenommen.
Anträge an die Fehnstiftung zur Förderung von Projekten 
Wenn auch Sie ein Projekt entwickeln, das unseren Förderkriterien entspricht, stellen Sie bitte einen Förderantrag bei der Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohn- und Geschäftssitz im Fördergebiet gem. § 3 Abs. 3 der Stiftungssatzung. Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anträge mit Projekterläuterung wie Beweggründe, Vorbildlichkeit und Auflistung des zeitlichen und finanziellen Einsatzes prüfen und bewerten können. Die Unterstützung soll eine langfristige Wirkung bzw. einen nachhaltigen Charakter haben. Über die Anträge entscheidet das Stiftungs-Kuratorium entsprechend den Bestimmungen der Stiftungssatzung. Das Antragsformular ist im Vorstandssekretariat der Volksbank erhältlich. 

Vorstand
   Harald Lott (Vorsitzender)
   Mitglied des Vorstandes der Volksbank eG Westrhauderfehn
   Ahlrich Hamel (stellv. Vorsitzender)
   Mitglied des Vorstandes der Volksbank eG Westrhauderfehn
   Carmen Viétor
   Vertriebsleiterin der Volksbank eG Westrhauderfehn 

Kuratorium
   Dr. Peter Piechowiak
   Aufsichtsratsmitglied der Volksbank eG Westrhauderfehn
   Dr. Ulrike Gitmans
   Aufsichtsratsmitglied der Volksbank eG Westrhauderfehn
   Heinrich Strenge
   Aufsichtsratsmitglied der Volksbank eG Westrhauderfehn
   Jacob Reinholz
   Aufsichtsratsmitglied der Volksbank eG Westrhauderfehn
   Artur Groeneveld
   Rechtsanwalt und Notar, Rhauderfehn
Bisher geförderte Projekte: 
Theaterpädagogische Arbeitsgemeinschaft e.V.: Zuschuss für das historisch angelegte Theaterprojekt „Fehnleuchten“ • Reilschule Rhauderfehn: Zuwendung für „Therapeutische Maßnahmen“ • Erich-Kästner-Schule Rhauderfehn: Zuwendung für das Projekt Methodentraining“ • Kreisrealschule Overledingerland: Zuwendung für eine Verkehrssicherheitsaktion • Gymnasium Rhauderfehn: Zuwendung für das „Schultheater-Projekt“ • Haupt- und Realschule Ostrhauderfehn: Zuwendungen für Maßnahmen der beruflichen Orientierung • Gemeinde Rhauderfehn: Anlegung einer Obstbaumwiese • Gemeinde Ostrhauderfehn: Anlegung einer Obstbaumwiese beim Kindergarten • Zweckbetrieb Lesungen: Lesungen für Grundschulkinder • Gemeinde Rhauderfehn: Zuschuss zur Finanzierung einer Broschüre über die historische Geschichte des Rhauder Fehns „Fehntour, Vergangenheit neu erleben“ • Zweckbetrieb: Adventskonzerte •Zweckbetrieb: Erstellung eines historischen Buches „Das Untenende – Die Fehntjer Köningsallee“ • Zweckbetrieb: Förderung zur Berufsorientierung
Impressum 
Fehnstiftung 
der Volksbank eG Westrhauderfehn

Sitz: Gemeinde Rhauderfehn
Stiftungsnummer: 07 (020)
Stiftungsverzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen
des bürgerlichen Rechts im Zuständigkeitsbereich
der Regierungsvertretung Oldenburg